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Im Wilden Osten

Krystian Woznicki   23.10.2003

Sheriffs, Goldgräber, Cowboys und Rock'n Roll im Post-Saddam-Irak

Neulich machte Dongguan am Pearl River Delta von sich reden. Ein Wired-Journalist  fühlte sich angesichts des rauen Klimas an das Manchester des 19. Jahrhunderts erinnert, aber auch an Dodge City, jene Stadt im Südwesten von Kansas, die zwischen 1821 und 1880 der Dreh- und Angelpunkt zwischen Franklin, Missouri, Santa Fe und New Mexiko war und noch immer als Inbegriff des Wilden Westens gilt. Auch die Aufbruchstimmung im Irak wird von Wild-West-Metaphern beherrscht. Diese Metaphern richten den Gründungsmythos eines Satellitenstaates des US-Imperiums entsprechend aus, der zur Zeit das wohl wichtigste Labor der Globalisierung darstellt.



Willkommen im Themenpark der Reconstruction!


Im diesem Labor wird nicht nur die Welt repräsentativ abgebildet (die größten Konzerne der Welt haben hier ihre Filialen wie auf einer Expo errichtet), hier wird auch die Welt neu erfunden. Der Post-Saddam Irak als Satellitenstaat der USA ist damit nicht nur jenes "erfolgreiche Beispiel" (Herfried Münkler), das eine Fundamentalrevision der Entwicklungsperspektiven des muslimisch-arabischen Raumes leitet. Nein, dort werden gegen die vorherrschende Ideologie der unmittelbaren Außenwelt Standards für die Globalisierung gesetzt. In diesem Sinne ist der Post-Saddam-Irak ein Inkubationsort: Problemlöser, Beschleuniger und Testboden zugleich. Man könnte auch sagen: Die Globalisierung wird dort utopisch von Menschen wie Jay Garner, L. Paul Bremer und Bernard Kerik entworfen.

 

Die Sheriffs

Diese Figuren sind es, die mit minimalem Aufwand von den Medien als Comicfiguren inszeniert werden. Als Protagonisten einer rauen Revolvererzählung, die den von Western-Metaphern durchsetzten Gründungsmythos des Satellitenstaates programmieren: Jay Garner, der erste US-Statthalter im Irak, ist ein Ex-US-Army-General und Ex-Präsident der Rüstungsfirma SY Coleman, die Lenksysteme für Raketen und "Star Wars" entwickelt.

Während Aktivisten versuchten, mit der Kampgane  Stop Jay Garner den "Waffenhändler davon abzubringen, den demokratischen Prozess im Irak zu gestalten.", verbrachte der 64-Jährige die meiste Zeit zu Hause: In Strandvillen in Kuwait und zuletzt in einem grandiosen Palast in Bagdad, wo er mit seinen Beratern offenbar vor allem kühne Pläne geschmiedet hat. Kurzerhand wurde er von einem "zivilen Prokonsul" (Netzeitung) ersetzt: L. Paul Bremer III., der den New Yorker Polizisten Bernard Kerik als Berater für das irakische Innenministerium mitbrachte. Einen Rudy Giuliani Protegé also, der der US-amerikanischen Zeitschrift TIME seine Einschätzung der Situation in Bagdad neulich wie folgt  beschrieb:


 In New York City in 1994, crime was coming down two weeks after Giuliani took over. But people didn't feel it for two years. It's going to take time.

 



Die Invasoren haben in Bagdad ein Deja Vu-Erlebnis


Die Goldgräber

Ohne sich um die Straßenbeleuchtung in Bagdad, die Stabilisierung des irakischen Dinar oder die Beschaffung von Ersatzteilen für die geschundenen Betriebe des Landes zu kümmern, erklärte Paul Bremer bereits am 26. Mai, das Land sei für das internationale Geschäft offen. "So wird das Land quasi über Nacht und im Dunkeln zu einem Teil des freien Marktes", wie Naomi Klein am 5. Juni in The Nation  notierte.

Die großen Konzerne, die im Irak die Welt des freien Marktes vertreten, heißen Halliburton, Kellogg Brown und Root (KBR) sowie Bechtel Corp.: US-Firmen aus dem Öl und Bauwesen. Die Straßen von Bagdad werden derweil als ein Sumpf des Verbrechens beschrieben und als im Müll versinkende Gossen. Kurz, als ein Umfeld, in dem nur hartgesottene Goldgräber und echte Cowboys zu Recht kommen. Ein Berliner Unternehmer schrieb kürzlich in der  Berliner Gazette:


 Mutige Wissenschaftler sind dabei; das Fraunhofer Institut möchte dort die neuen Internet-over Satellitensysteme an den Mann bringen, ein Hamburger DJ-Kollektiv Scheiben drehen und ein prominenter Berlin-Mitte Kneipier einen Laden in Bagdad eröffnen.

 



Berliner Medienunternehmer will gemeinsam mit der Universität Bagdad einen Community Radiosender in arabischer Sprache aufbauen (Bagdad, Sommer 2003)


Die Anreise erfordere nicht nur Mut, sondern auch Geschick, sich im Dickicht von Bedrohung und Bestechung zurecht zu finden. Tausende von Menschen befahren seiner  Beobachtung nach täglich die als abenteuerlicher Handelskorridor verschrieene Autobahn Amman-Bagdad, "beladen mit Satellitenschüsseln, Gebrauchtwagen und anderen Konsumgütern. Westliche Neueinsteiger werden von den "Ali Babas" [Anmerkung des Autors: amnestierte Schwerverbrecher, die sich durch Meuchelmord Respekt verschaffen] mit ihren weißen BMWs und den schwarzgetönten Scheiben diskret bedrängt. Dann heißt es rechts ranfahren und Geld abgeben. Das haben alle schon einmal mitgemacht: Der Alcatel Mitarbeiter, das Rote Kreuz und sogar die deutsche Botschafterin, allein sie ist angeblich weitergefahren, denn der Wagen war gepanzert."

Bagdad sei attraktiv für Geschäftsleute aus dem Ausland,  schreibt der Berliner Unternehmer ferner, "denn der Handel ist bis auf weiteres steuerfrei, hier kann man für viel Geld loswerden, was auch zuhause gut funktioniert: BMWs und Satellitenschüsseln." Und während zollfrei importierte Fernsehgeräte und Nahrungsmittel massenhaft über die Grenzen kommen, bleibt für die lokalen Betriebe keine Zeit, sich auf die preiswerte ausländische Konkurrenz einzustellen. Kleine Geschäfte gehen bankrott, weil sie mit den billigen Importen nicht konkurrieren können.

Cowboys & Rock 'N Roll

Weil die Goldgräberstimmung jederzeit in einen Ausnahmezustand umschlagen kann, sind nun den US-Armee-Soldaten mit den DynCorp-Söldnern Haudegen zur Seite gestellt worden, denen ein zweifelhafter Ruf vorauseilt. Das Soldier of Fortune Magazin hat sie einmal als "Colombia's Coke-Bustin' Broncos" tituliert, bezugnehmend auf die waghalsig-umstrittenen Missionen, Kokainfelder in Kolumbien zu zerstören. US-Republikaner Janice Schakowsky, ein Demokrat aus Illinois, meinte neulich im Wired magazine, dass DynCorp-Angestellte dafür bekannt seien, sich wie Cowboys aufzuführen. Drogen- und Alkoholmissbrauch stünden an der Tagesordnung, sowie eine Reihe anderer Vergehen.


 A group of Ecuadoran peasants filed a class action against the company in September 2001. The suit alleges that herbicides spread by DynCorp in Colombia were drifting across the border, withering legitimate crops, causing human and livestock illness, and, in several cases, killing children.

Pratap Chatterjee



US-Soldaten, die an die ersten Siedler auf dem amerikanischen Kontinent im 17. Jahrhundert erinnern (Department of Defense, 2003)


Kelly Patricia O Meara von Insight erinnert an einen anderer Fall, der DynCorp in Verruf brachte:


 Last year alone [DynCorp] was not only sued but paid large settlements to two former employees who blew the whistle on corporate managers and employees who engaged in sex trafficking in Bosnia. Recall that former DynCorp employee Ben Johnston described one of his DynCorp colleagues as a 45-year old man who "owned a girl who couldn't have been more than 14 years old." Johnston also recalled the machinations he went through to enlighten his DynCorp superiors: "At first I just told the guys it was wrong, then I went to my supervisors, including John Hirtz, although at the time I didn't realize how deep into it he was."

 


Dass die Ordnungskräfte jedoch auch ganz andere Seiten aufzuziehen im Stande sind, belegt wiederum der  Augenzeugenbericht von Ulrich Ladurner aus der ZEIT. Während seines Irak-Aufenthaltes beobachtete Ladurner, wie Soldaten zu einem ungewöhnlichen Mittel griffen, um die chaotischen Massen unter Kontrolle zu bekommen: Sie haben Stacheldraht angebracht und auf Jeeps gewaltige Musikboxen aufgebaut. "Softrockmusik fließt daraus hervor und macht dem Muezzin Konkurrenz, der irgendwo weiter drinnen in der Stadt zum Gebet ruft. Stacheldraht, das ist verständlich, aber Kuschelrock?" fragt der ZEIT-Reporter den zuständigen Soldaten namens Kurtz. "Ja", sagt Kurtz, "es beruhigt die Leute. Die Musik weicht sie auf, macht sie friedlicher."

















Für immer wegsperren?

 

Karlsruhe entscheidet, ob die Nazi-Vorschrift der Sicherungsverwahrung verfassungswidrig ist

 

Mündliche Verhandlungen vor dem Bundesverfassungsgericht sind eine Seltenheit. In 99 Prozent aller Fälle wird im schriftlichen Verfahren entschieden. Wenn Karlsruhe gar zwei volle Tage eine Anhörung zu einer Verfassungsklage durchführt, ist dies ganz außergewöhnlich und zeigt, daß die Richter in den roten Roben erhebliche verfassungsrechtliche Probleme in dem konkreten Streitfall sehen. Daher darf man gespannt sein, ob die Sicherungsverwahrung, mit der sich das Gericht am Dienstag und Mittwoch befaßt hat, für ganz oder zumindest teilweise verfassungswidrig erklärt wird.

Immer wieder ertönt nach spektakulären Straftaten, vor allem nach Sexualdelikten, in der Öffentlichkeit der Ruf, den Täter für immer wegzusperren. Politiker, die sich in der Bevölkerung beliebt machen wollen, setzen sich dabei regelmäßig an die Spitze der Bewegung. Als Ober-Populist hat sich dabei oft genug Bundeskanzler Gerhard Schröder ausgezeichnet (»Ausländische Straftäter müssen schnellstens abgeschoben werden« – »Lehrer sind faule Säcke« und ähnliche Sprüche mehr), der nach einem aufsehenerregenden Sexualmord die Parole ausgegeben hat: »So einer darf nie wieder raus!«. Von Therapie (kostet ja auch etwas) und sinnvoller Ausgestaltung des Strafvollzugs redet kaum jemand, denn damit lassen sich keine Wählerstimmen mobilisieren.

Die Wegsperrfanatiker lassen freilich außer Acht, daß die Resozialisierung eines Täters seit langem gesetzlich festgelegtes Ziel des Strafvollzugs ist, wenn auch in der Praxis herzlich wenig dafür getan wird und schon längst wieder reines Sicherheitsdenken die Kriminalpolitik beherrscht. An einer Tatsache kann aber niemand vorbei: In dem Verfahren über die Frage, ob die lebenslange Freiheitsstrafe mit dem Grundgesetz vereinbar ist, hat das Bundesverfassungsgericht schon 1977 entschieden, daß jeder Straftäter – auch bei schwerer und schwerster Schuld – die Perspektive haben muß, eines Tages die Freiheit wiederzuerlangen. Sonst würde die lebenslange Freiheitsstrafe, deren Abschaffung Bürgerrechtsinitiativen immer wieder gefordert haben, nach Ansicht des Bundesverfassunsgerichts gegen die Menschenwürde verstoßen.

Mit diesem Postulat einer Freiheitsperspektive läßt sich die Regelung über die Sicherungsverwahrung kaum in Einklang bringen. Diese Vorschrift wurde – was schon für sich spricht – mit dem sogenannten »Gewohnheitsverbrechergesetz« von den Nazis 1933 ins Strafgesetzbuch eingefügt. Seither hat die Justiz die Möglichkeit, nach Ablauf einer Freiheitsstrafe den Täter weiterhin eingesperrt zu lassen. Im Anschluß an die Strafe, deren Höhe sich nach der Schuld des Täters richten soll, bleibt also – obwohl die Tat schon »gesühnt ist« – der Verurteilte weiterhin inhaftiert. Dies geht offenkundig über das Prinzip des »Schuldstrafrechts« hinaus und wurde in der Nazizeit massenhaft praktiziert. Dennoch hat die Bundesrepublik Deutschland diese Bestimmung beibehalten mit der Begründung, die Sicherungsverwahrung sei kein Gedankengut der Nazis, sondern sei als »Maßregel der Sicherung« als »zweite Spur« neben den Freiheitsstrafen in einem modernen Strafrecht zum Schutze der Bevölkerung notwendig.

Dabei blieb es aber nicht. Strafrechtspolitik in Deutschland wird weitgehend irrational diskutiert. Der Ruf nach Verschärfungen gehört zum Arsenal der verbalen Aufrüstung nicht nur konservativer Politiker. War die Sicherungsverwahrung ursprünglich auf zehn Jahre (wie gesagt: nach Verbüßung einer Freiheitsstrafe) begrenzt, so bedeutet sie seit 1998 tatsächlich lebenslanges Wegsperren. Diese Sicherungsverwahrung mußte in der Vergangenheit wenigstens gerichtlich nach einer Hauptverhandlung, in der über Schuld und Strafmaß befunden wurde, in einem Strafurteil gleichzeitig mit der eigentlichen Strafe angeordnet werden. Neuerdings gibt es auch die nachträgliche Sicherheitsverwahrung. Diese kann Jahre nach Rechtskraft eines Strafurteils nachgeschoben worden. Es wurde behauptet, die Gefährlichkeit eines Täters zeige sich manchmal nicht schon bei seiner Gerichtsverhandlung, sondern erst während des Strafvollzugs. Seither schwebt die Ungewißheit, ob eine zeitlich begrenzte Freiheitsstrafe wirklich eines Tages abgebüßt ist, über dem Verurteilten. Den Möglichkeiten der Willkür und Repressalien im Strafvollzug ist damit eine neue hinzufügt, denn auf die Beurteilung durch die Justizvollzugsanstalt kommt es in diesen Fällen entscheidend an, auch wenn die nachträgliche Sicherungsverwahrung einen erneuten Richterspruch erfordert. Schließlich wird aktuell im Bundestag debattiert, ob die Sicherungsverwahrung sogar auf Heranwachsende (also 18- bis 21jährige Straftäter) angewandt werden soll.

Der immer weiteren Ausdehnung dieses Relikts aus der Nazizeit könnte nun Karlsruhe einen Riegel vorschieben. Bei der Anhörung ging es um die Frage, ob die Sicherungsverwahrung prinzipiell grundgesetzkonform ist oder ob – wie bei der lebenslangen Freiheitsstrafe – zumindest die Chance auf Resozialisierung klarer als bisher formuliert werden muß. Welche Voraussetzungen sind an die Gutachten zu richten, in denen die Gefährlichkeitsprognose gestellt wird? Kann es richtig sein, daß die lebenslange Sicherungsverwahrung nachträglich, also womöglich 15 oder 20 Jahre nach einer Straftat und einer Verurteilung angeordnet wird? Verstößt es gegen das Rückwirkungsverbot, wenn die neuen Bestimmungen über die Sicherungsverwahrung nicht nur auf zukünftige Fälle angewandt wird, sondern auch auf längst abgeurteilte Täter? Und schließlich: Wer ist eigentlich zuständig? Geht es hier eigentlich um Strafrecht (das ist Sache des Bundes), oder handelt es sich nicht eher um eine Art Vorbeugehaft, also um eine polizeiliche Maßnahme (für die die Länder zuständig wären)? Die Antwort aus Karlsruhe wird in einigen Monaten erwartet.












Stupid White Moore

 

Michael Moore spielt den Richter: Er hält Mumia Abu-Jamal für schuldig

 

Der Dokumentarfilmer, Oskar-Gewinner und Buchautor Michael Moore ist mit seinem Bestseller »Stupid White Men« und den darin enthaltenen starken Sprüchen über George W. Bush zu einem Stichwortgeber für kritische Kreise in den USA und Europa geworden. Was er sagt oder schreibt, findet großes Medienecho. Kürzlich löste seine öffentliche Fürsprache für General Wesley Clark als US-Präsidentschaftskandidat Erstaunen aus. Er erklärte den Oberbefehlshaber des völkerrechtswidrigen Krieges gegen Jugoslawien zum »Friedenskandidaten«. Moore mußte sich nachsagen lassen, daß ihm jedes Mittel und jeder Gegenkandidat recht sei, wenn damit nur Bushs Thron angesägt werde. Nun hat Moore wieder zugeschlagen. Aktivisten, die sich für den seit 1982 in der Todeszelle sitzenden Journalisten und Bürgerrechtler Mumia Abu-Jamal engagieren, kritisieren Moore heftig wegen seiner Behauptung, Abu-Jamal habe den Polizisten Daniel Faulkner 1981 »wahrscheinlich umgelegt«. Dieses Urteil verbreitet Moore nämlich in seinem neuesten Buch »Dude, Where's My Country?«, in dem es auf Seite 189 heißt: »Mumia hat den Typen wahrscheinlich umgelegt. Okay, jetzt habe ich's gesagt. Das heißt ja nicht, daß man ihm einen fairen Prozeß verweigern oder ihn hinrichten sollte. Aber weil wir nicht wollen, daß er oder sonst jemand hingerichtet wird, könnte ja bei dem Bemühen, ihn zu verteidigen, die Tatsache übersehen worden sein, daß er den Bullen umgelegt hat. Das schmälert ja nicht die Sprachgewandtheit seiner Bücher und Kolumnen oder die wichtige Stellung, die er jetzt auf der internationalen politischen Bühne eingenommen hat. Aber er hat den Typen wahrscheinlich umgelegt.« David Lindorff warf nun in dem US-Magazin Counterpunch die Frage auf, wieso Moore zu diesem Schluß komme. Moore hatte 1997 noch geschrieben: »Ich will, daß Mumia lebt, ich habe deshalb die Petitionen unterzeichnet und Geld für die Zeitungsanzeigen bezahlt – verdammt, ich werde noch persönlich hingehen und dem Gouverneur von Pennsylvania in den Hintern treten!« Lindorff, Autor des Buches »Killing Time«, einer akribischen Analyse des Falles von Abu-Jamal, entwickelt in Counterpunch faktenreich die Argumentation, wieso der Prozeß gegen Abu-Jamal nicht einen einzigen haltbaren Schuldnachweis erbracht habe, und daß erst recht alle Untersuchungen seitens der Verteidigung ausschließlich nur Beweise für die Uschuld des Todeskandidaten zutage gefördert hätten. Lindorff wirft Moore vor, wie schon andere Intellektuelle vor ihm rechne er nun mit der Linken ab, weil sie den »Kontakt zum Mainstream-Amerika verloren« habe. Wenn Moore aber indirekt einräume, Abu-Jamal habe keinen fairen Prozeß gehabt, dann, so Lindorff, werfe das doch die Frage auf, mit welchen Informationen und Beweisen er sein Urteil fälle. Lindorff schließt seine scharfe Verurteilung des »unentschuldbaren« Verhaltens: »Leute wie Michael Moore schulden ihren Lesern mehr, als dieses schlecht informierte und ignorante Gesabber abzusondern und sich als Journalisten aufzuspielen. Jeder hat das Recht auf eine eigene Meinung, aber wenn jemand seine Stammtischparolen schon an die Öffentlichkeit bringt, muß seine Meinung auf Fakten basieren.« In Philadelphia hat das Internationale Komitee der Angehörigen und Freunde Abu-Jamals Moore ultimativ dazu aufgefordert, sich den Vorwürfen öffentlich zu stellen. Man erwarte das von ihm gerade jetzt, da der Kampf um das Leben Abu-Jamals in die entscheidene letzte Phase trete und es darum ginge, die Justiz zu zwingen, nach 20 Jahren endlich die vielfältigen Unschuldsbeweise gerichtlich zu würdigen.

 

Richter will »Nigger grillen« USA: Zulassung von Beweisen zur Entlastung von Mumia Abu-Jamal wird weiter blockiert Am 8. Oktober hat der Oberste Gerichtshof von Pennsylvania mehrere Anträge der Verteidigung des US-Bürgerrechtlers Mumia Abu-Jamal abgelehnt. Damit sind die Papiere aus den vergangenen beiden Jahren, mit denen die Anerkennung weiterer Unschuldsbeweise durch das Gericht gefordert wurde, zur Makulatur erklärt worden.

In einer ersten Stellungnahme hat der neue Hauptanwalt Abu-Jamals, der seit 30 Jahren ausschließlich in Todesstrafenverfahren auftretende Anwalt Robert R. Bryan aus San Francisco, vor allem die Teilnahme von Richter Castille an dieser Entscheidung kritisiert. Castille war jahrelang offen für die Hinrichtung von Abu-Jamal eingetreten.

Daß »der Bock zum Gärtner gemacht wurde«, ist eine Erkenntnis, die im Verlaufe des sich seit nunmehr 21 Jahren da-hinschleppenden Verfahrens in all seinen Rechtszügen gewonnen werden mußte. Unfaßbar war für die Weltöffentlichkeit, daß derselbe Richter Sabo, berüchtigt als »Henker in Richterrobe«, der Abu-Jamal 1982 zum Tode verurteilte, 1995 darüber entscheiden durfte, ob ein Wiederaufnahmeverfahren zugelassen wird. Seit seiner Ablehnung eines neuen Prozesses im September 1995 befassen sich die Staats- und Bundesgerichte in Pennsylvania mit der Flut von neuen Beweisen, die die Verteidigung im Laufe von über zehn Jahren für die Unschuld Abu-Jamals erbracht hat. Bis heute haben es alle angerufenen Gerichte geschafft, keinen dieser Beweise in die Akten aufzunehmen. Die Standardbegründung wie bei der jüngsten Entscheidung hieß: »Der Antrag wurde zu spät eingereicht.«

Für Rechtsanwalt Bryan ist es ein Unding, daß selbst das offene Bekenntnis von Richter Sabo, »ich werde dabei helfen, den Nigger zu grillen«, das von der Gerichtsstenographin Terri Maurer-Carter bezeugt wurde, nicht als Beleg für den rassistischen Charakter des Todesurteils zu den Akten genommen werden soll. Bryan: »Der Vorsitzende Richter hat bereits vor der Entscheidung der Geschworenen klar seine Motivation zu erkennen gegeben und gesagt, er werde dafür sorgen, daß Mumia Abu-Jamal verurteilt und hingerichtet wird. Die dümmliche Begründung, die das Gericht dafür gibt, ist, daß die Frage der Befangenheit von Sabo bereits vor Jahren behandelt worden sei und man keine Voreingenommenheit des Richters habe feststellen können. Die wichtige Aussage von Terri Maurer-Carter war aber zum damaligen Zeitpunkt noch gar nicht bekannt!«

Für Bryan gibt es keine Zweifel, warum der Oberste Gerichtshof diese Zeugin nicht hören will: »Weil ihre Aussage nicht nur den rassistischen Charakter des Verfahrens gegen meinen Mandanten entlarvt. Nicht nur dieser eine Richter, nicht nur Philadelphia und Pennsylvania, sondern das gesamte Justizsystem der USA wird dadurch angeklagt. Und das wollen sie unter den Teppich kehren. Richter Castille hatte in seiner Amtszeit als Staatsanwalt ein enges kollegiales Verhältnis zu Richter Sabo und will natürlich nicht, daß dieser Richter heute vor aller Welt als Rassist entlarvt wird.«

Richter Yohn von der ersten Bundesgerichtsinstanz in Pennsylvania hat am 18. Dezember 2001 in einem Urteil die Ablehnung des Wiederaufnahmeverfahrens, wie sie Richter Sabo 1995 gefaßt hatte, bestätigt und gleichzeitig entschieden, das Todesurteil in lebenslange Haft zu verwandeln. Dieses Urteil ist bis zum heutigen Tage nicht rechtskräftig; die weitere Verhandlung darüber war durch die erneuten Verhandlungen vor den Staatsgerichten blockiert. Yohns Entscheidung basierte auf dem einzig von ihm zugelassenen Berufungsgrund, den auch Rechtsanwalt Bryan als wesentlich hervorhebt: »Bundesrichter Yohn hat zwar nur einen Grund, nämlich die rassistische Voreingenommenheit bei der Geschworenenauswahl, zur Berufung zugelassen hat, es gibt aber weitere, die wir jetzt erneut vorbringen werden. Es geht dabei zum Beispiel um die Tatsache, daß Mumia die Hälfte der Zeit vom Verfahren ausgeschlossen war. Wir haben aber nur ein Ei im Korb. Wenn es zerschlagen wird, haben wir nichts mehr in der Hand, und Mumia wird hingerichtet. Also müssen wir zusehen, mehr Eier in den Korb zu bekommen, das heißt, es müssen weitere Verfahrensrügen zur Berufung zugelassen werden.«

Robert R. Bryan läßt keinen Zweifel daran, daß die nun vor den Bundesgerichten anstehende juristische Auseinandersetzung nur Erfolg haben kann, wenn die internationale Solidaritätsbewegung einen starken öffentlichen Druck erzeugt. Die Bürgerrechtsaktivistin Angela Davis und der legendäre afroamerikanische Schauspieler Ossie Davis tragen dem in ihrem dringenden Appell Rechnung, mit dem sie die Öffentlichkeit zur Unterstützung und zu Spenden aufrufen: »Mumia Abu-Jamal ist der derzeit bekannteste politische Gefangene der USA. Das Todesurteil gegen ihn ist eine solche Schande, daß es von Staatsführungen in aller Welt, vom Europäischen Parlament wie von Amnesty International öffentlich verurteilt wurde.«

(Siehe auch Interview mit Robert R. Bryan)

* Info: www.freedom-now.de


Der Wohlfahrtsstatt ist MACHBAR, alles andere Demagogie!

Hier das Warum:

Die Baby Boomer in Deutschland

Ulrich Berger und Christoph Stein   22.10.2003

Ein herbes Schicksal bis zur Rente

Deutschland macht eine ungewohnte Erfahrung: Die Politik diskutiert langfristige Probleme. Der Horizont der Debatte ist außergewöhnlich, er reicht bis in das Jahr 2050. Der Inhalt ist empirisch nachprüfbar. Sollte die Politik in Deutschland tatsächlich die Vernunft entdeckt haben?


Alle Beteiligten der Debatte sind sich einig: Das Bild ist düster: Die Geburtenrate ist seit Mitte der 1970er Jahre eingebrochen und die Menschen leben immer länger. Folge ist, dass im Jahre 2050 einem Arbeitnehmer ein Rentner gegenübersteht. Die Gesellschaft vergreist. Die Sozialkosten steigen ins astronomische. Die Renten- und Gesundheitskassen brechen zusammen. Dem muss präventiv entgegengewirkt werden, dazu werden unterschiedlichste Vorschläge und Zumutungen auf dem Meinungsmarkt feilgeboten:

  • das umlagefinanzierte Rentensystem soll durch ein  privates System ergänzt oder gar ersetzt werden
  • eine  Bürgerversicherung soll an die Stelle des alten Systems treten
  • Rentnern sollen künstliche Hüftgelenke nicht mehr von der Kasse bezahlt bekommen: "Früher seien die Leute schließlich auch auf Krücken gelaufen ... "(  Philipp Mißfelder)
  • das Renteneintrittsalter  soll ab 2011 bis zum Jahre 2035 in jährlichen Schritten von jeweils einem Monat auf 67 Jahre steigen und das Bruttorentenniveau soll bis zum Jahre 2030, abhängig vom Verhältnis der Rentner zu den Beitragszahlern, von 48% auf 40% sinken
  • die  Wochenarbeitszeit soll verlängert werden
  • Eine abschlagsfreie Rente soll es nur noch  nach 45 Versicherungsjahren geben
  • usw.

Ein Blick auf die demografischen Daten

In den Verlautbarungen von Medien und Politik werden höchst zweifelhafte Annahmen und Prognosen zu sichere Fakten. Der Verdacht drängt sich auf: Man zimmert Scheinbegründungen für aktuelle Kürzungsprojekte oder für andere zweifelhafte Vorhaben. Werfen wir einen Blick auf die demografische Lage.


Quelle: bis 1980  IAT, ab 1980 eigene Grafik, Daten: Statistisches Bundesamt


Die Grafik zeigt die Zahl der Geburten pro Jahrgang von 1930 bis 1980 und weiter bis 2000. Die Kurve gleicht einer wilden Achterbahnfahrt. Man erkennt zwei Minima, das erste von 1930 bis 1933, ein zweites 1942 bis 1948, und zwei Maxima, eines von 1935 bis 1940 und ein größeres Maximum 1960 bis 1970. Seit 1972/73 ist die Zahl der Geburten pro Jahrgang relativ konstant mit steigender Tendenz in den 90er Jahre.

Die Kohortenstatistik ist ein Spiegel der politischen und wirtschaftlichen Geschichte Deutschlands. Die Weltwirtschaftskrise Ende der 1920er Jahre zeichnet sich ebenso ab wie die Kriegsjahre, aber auch die nationalsozialistische Wirtschafts- und Bevölkerungspolitik (Stichwort: Autobahnbau und Mutterschaftsorden) und der Boom der Wirtschaftwunderjahre der 1950er und 1960er Jahre sind deutlich erkennbar.

Die "Kraft durch Freude Generation" der 1930er Jahre war äußerst fruchtbar und gebar die Baby Boomer der 1960er Jahre. Die Baby Boomer haben diesen Weg in die Bevölkerungsexplosion nicht fortgesetzt. Diese Kohorte benutzte erfolgreich die Pille. Die Geburtenrate sank. Das durchschnittliche Alter der Erstgeburt stieg. In den 1990er Jahren zeigt sich kein Buckel mehr, sondern nur noch eine kleine Delle.

Die im Mainstream populären demografischen Prognosen schreiben die niedrige Geburtenrate der Baby Boomer bis ins Jahr 2020 und noch weiter fort. In der demografischen Forschung sind diese Prognosen heftig  umstritten, uns erinnern sie zu sehr an die Stromverbrauchsschätzungen der 1970er Jahre. Die Geburtenrate ist kein feststehendes Schicksal, sie hängt von der wirtschaftlichen Entwicklung ab - und die ist ungewiss. Niemand kann heute ernsthaft behaupten, er wüsste irgend etwas über die wirtschaftlichen Verhältnisse im Deutschland des Jahres 2020 oder 2030.

Vergleichbares gilt für Prognosen über die zukünftige Lebenserwartung. Auch hier wird der Trend der Vergangenheit "optimistisch" in die Zukunft fortgeschrieben. Qualitative Überlegungen stimmen uns skeptisch: In den letzten 40 Jahren ist die Qualität der Ernährung stetig gesunken. Die allgemeine schleichende Umweltvergiftung hatte ihr Maximum in den 1970er und 1980er Jahren, man erinnere sich an die diversen Umweltskandale dieser Zeit: Asbest, Bleivergiftung, Holzschutzmittel, PCB, Lindan usw. Es ist bekannt, dass chemische Verseuchung, Elektrosmog und Fehlernährung noch nach Jahrzehnten ihre unheilvolle Wirkung entfalten können (  Die Verblödung schreitet voran).

Medizin und Pflege sind gegen solche Schädigungen nur bedingt wirksam. Wenn man sich vor Augen hält, dass alleine die Einführung des Airbags die Lebenserwartung merklich beeinflusst hat, kann man abschätzen, wie die Umwelteinflüsse die Alterstatistik verändern könnten.

Und was ist mit dem Klimawandel? In Frankreich und auch in Süddeutschland sind in diesem Sommer die Alten wie die Fliegen weggestorben, nicht zuletzt aufgrund schlechter Pflegedienste. Wie stark wird sich das unheilvolle Zusammenspiel zwischen Klimawandel und Kürzungen im Sozialhaushalt auf die Lebenserwartung auswirken?

Zukünftige Geburtenraten und Lebenserwartungen lassen sich kaum verlässlich prognostizieren. Sie sind für kurz- und mittelfristige Zukunftseinschätzungen auch von relativ untergeordneter Bedeutung.

Wir konzentrieren uns deshalb in unseren weiteren Überlegungen auf die beiden Maxima der Geburtskohorten, auf die "Kraft durch Freude Generation" und auf die Baby Boomer.

Die "Kraft durch Freude Generation"

Die geburtenstarke "Kraft durch Freude Generation" oder, in anderer Terminologie: die 68er, gingen ab Mitte der 1990er Jahre in Rente und Frührente. Die Folge scheint trivial: Die Rentenausgaben stiegen und damit auch die Beiträge. Die 1995 neu eingeführte Pflegeversicherung und dann ab 2000 die steuerliche Subvention der Rentenkassen konnte diese Steigerung eindämmen.

 

1993

1994

1995

1996

1997

1998

1999

2000

2001

2002

Beitragssatz in %

17,5

19,2

18,51

19,2

20,3

20,3

19,5

19,32

19,13

19,14

1) Einführung Pflegeversicherung
2) Herabsenkung durch Erhöhung der Mineralölsteuer (Ökosteuer)
3) erneute Herabsenkung (ab Mai 2001) durch weitere Erhöhung der Mineralölsteuer (Ökosteuer)
4) weitere Erhöhung der Mineralölsteuer (Ökosteuer)

Quelle: www.akademischerdienst.de/lvall1.html

Wir werden jedoch weiter unten sehen, dass die demografischen Verhältnisse in Wirklichkeit etwas komplizierter sind.

In den nächsten Jahren wird die Zahl der Neurentner auf Grund der geburtenschwachen Jahrgänge der Kriegs- und Nachkriegsjahre drastisch sinken. Damit dürfte die Belastung der Rentenkassen erheblich abnehmen. Dieser Trend hält die nächsten 10 Jahre an und kehrt sich erst ab 2015 allmählich um, wenn die stärkeren Jahrgänge der 1950er Jahre in Rente gehen. Erst ab 2025 wird Deutschland tatsächlich eine "Rentnerschwemme" erleben, zu diesem Zeitpunkt gehen die Baby Boomer der 1960er Jahre in den Ruhestand.

Die rein demografische Dimension kann bis etwa 2030 relativ exakt bestimmt werden. Die Kohortengröße der dann über 30-Jährigen ist durch die vergangenen und gegenwärtigen Geburtenzahlen determiniert.

Die wirtschaftliche Dimension lässt sich dagegen kaum seriös vorhersagen. Prognosen bis 2050 über abhängig beschäftigte Beitragszahler in einem Rentensystem, das immer noch so existieren soll wie heute, sind mutig.

Die "Baby Boomer" und die "age wave"

Seit 40 Jahren bestimmt der Lebensweg der Baby Boomer durch die Alterstufen nachhaltig das soziale und kulturelle Klima in den Industriestaaten. Über die geburtenstarken Jahrgänge der 1960er in den USA  bemerkt der Baby Boomer Theoretiker Ken Dychtwald: